RT Article T1 Fürsorgemaßnahmen, die in einem Vollzugsgesetz geregelt werden sollten: (für den Gefangenen und seine Angehörigen - bei der Aufnahme, während des Vollzuges, für die Zeit nach der Entlasssung, bei der Entlassung - Zusammenarbeit mit anderen Stellen); Referat, gehalten auf der vierten Arbeitstagung der Strafvollzugskommission JF 4. Arbeitstagung vom 9. bis 13. September 1968 in Kaiserslautern SP 70 OP 94 A1 Steierer, Friedrich LA German YR 1968 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1475184387 K1 Gefangenenfürsorge