Dietl, H. (1988). Sollen Strafzwecke wie Schuldausgleich, Sühne, Verteidigung der Rechtsordnung in den Strafvollzug hineinwirken? Zehn (10) Jahre Strafvollzugsgesetz, 55-67.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Dietl, Hubert. "Sollen Strafzwecke Wie Schuldausgleich, Sühne, Verteidigung Der Rechtsordnung in Den Strafvollzug Hineinwirken?" Zehn (10) Jahre Strafvollzugsgesetz 1988: 55-67.
MLA-Zitierstil (8. Ausg.)Dietl, Hubert. "Sollen Strafzwecke Wie Schuldausgleich, Sühne, Verteidigung Der Rechtsordnung in Den Strafvollzug Hineinwirken?" Zehn (10) Jahre Strafvollzugsgesetz, 1988, pp. 55-67.
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