(1969). Über die kriminogene Bedeutung der erblichen Lese-Rechtschreibeschwäche und ihre Berücksichtigung im Strafvollzug. Die Jugendkriminalrechtspflege im Lichte der kriminologischen Forschung, 127-132.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)"Über Die Kriminogene Bedeutung Der Erblichen Lese-Rechtschreibeschwäche Und Ihre Berücksichtigung Im Strafvollzug." Die Jugendkriminalrechtspflege Im Lichte Der Kriminologischen Forschung 1969: 127-132.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)"Über Die Kriminogene Bedeutung Der Erblichen Lese-Rechtschreibeschwäche Und Ihre Berücksichtigung Im Strafvollzug." Die Jugendkriminalrechtspflege Im Lichte Der Kriminologischen Forschung, 1969, pp. 127-132.
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