RT Article T1 Rechtssoziologie JF Handbuch spezielle Soziologien SP 379 OP 392 A1 Machura, Stefan 1962- LA German YR 2010 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1447771656 AB Gegenstand der Rechtssoziologie sind vor allem Rechtsinstitutionen, Rechtsberufe und rechtsbezogenes Handeln. Ganz grundlegend kommt dabei auch in den Blick, wie Regeln zu Recht gemacht werden. Interessen, Konflikte, Werte und Herrschaftsverhältnisse prägen den Umgang mit Recht. Zugleich aber ist das Recht die wirksamste normative Ordnung einer Gesellschaft. Es beeinflusst seinerseits mutmaßlich alle sozialen Zusammenhänge. Die Pflichten und Rechte von Käufern und Verkäufern, von Haushaltsmitgliedern, von Schülern und Lehrern, von Verkehrsteilnehmern, von Vorgesetzten und Mitarbeitern im Betrieb sind rechtlich geregelt, ja das Recht definiert bereits die jeweiligen Rollen. Erwartungen werden durch Recht abgesichert und damit ermöglicht es lange Handlungsketten, auch zwischen einander Fremden, über Generationen und über Staatengrenzen hinweg. Soziale Chancen werden durch Recht eröffnet, wieder andere Handlungsmöglichkeiten werden verstellt. Recht ist wandelbar, es ist Ergebnis und Agent sozialen Wandels. NO Literaturverzeichnis: Seite 390-392 SN 9783531153131 K1 Einführung K1 Rechtssoziologie K1 Rechtsschutz K1 Entwicklung K1 Jurisprudenz K1 Rechtswissenschaft K1 Rechtsordnung K1 Rechtspositivismus K1 Demographie