RT Article T1 Das strikte Rückwirkungsverbot gilt absolut im Rechtssinne auch dann, wenn es nur relativ gilt JF Festschrift für Gerald Grünwald zum siebzigsten Geburtstag A1 Zielinski, Diethart LA German YR 1999 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/115156379X SN 3789060607 K1 Deutsch-deutsche Grenze : Flüchtling : Tötung : Strafbarkeit : Rückwirkungsverbot K1 Deutschland : Bundesgerichtshof : Rechtsprechung : Rückwirkungsverbot K1 Deutschland : Bundesverfassungsgericht : Rechtsprechung : Rückwirkungsverbot K1 Rückwirkungsverbot (Strafrecht) K1 Rückwirkungsverbot K1 Bestimmtheitsgebot K1 Mauerschützen