(1918). Der Prozeß Schöndorff: Enthält insbesondere: stenographische Wiedergabe der Gutachten, der Plädoyers des Staatsanwalts u. der Verteidiger sowie den Abdruck des schriftlichen Urteils. Dt. Verl.-Inst.
Cita Chicago Style (17a ed.)Der Prozeß Schöndorff: Enthält Insbesondere: Stenographische Wiedergabe Der Gutachten, Der Plädoyers Des Staatsanwalts U. Der Verteidiger Sowie Den Abdruck Des Schriftlichen Urteils. Berlin: Dt. Verl.-Inst, 1918.
Cita MLA (9a ed.)Der Prozeß Schöndorff: Enthält Insbesondere: Stenographische Wiedergabe Der Gutachten, Der Plädoyers Des Staatsanwalts U. Der Verteidiger Sowie Den Abdruck Des Schriftlichen Urteils. Dt. Verl.-Inst, 1918.
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