APA (7th ed.) Citation

Voller, T. (1983). Der Staat als Urheber von Straftaten: Zur Berechtigung des Einsatzes von Lockspitzeln und zur Verwendbarkeit der durch sie geschaffenen Beweise.

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Voller, Thomas. Der Staat Als Urheber Von Straftaten: Zur Berechtigung Des Einsatzes Von Lockspitzeln Und Zur Verwendbarkeit Der Durch Sie Geschaffenen Beweise. 1983.

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Voller, Thomas. Der Staat Als Urheber Von Straftaten: Zur Berechtigung Des Einsatzes Von Lockspitzeln Und Zur Verwendbarkeit Der Durch Sie Geschaffenen Beweise. 1983.

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