RT Book T1 Prozessökonomische Alternativen zur Verständigung im Strafverfahren T2 Schriften zum Strafrecht JF Schriften zum Strafrecht A1 Göttgen, Martin LA German PP Berlin PB Duncker & Humblot YR 2019 ED 1. Auflage UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1049221664 AB Die Arbeit beleuchtet die Verständigung im Strafverfahren nach dem Grundsatzurteil des BVerfG. Die Regelungen zur Verständigung werden in der Praxis noch immer defizitär angewandt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Verständigung zumeist nicht prozessökonomisch ist, da die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten den zeitlichen Vorteil des verständigungsbasierten Geständnisses aufheben. Zwar kann die Problematik bereits dadurch entschärft werden, dass ein ernsthaft reuiges Geständnis den entscheidenden Vorrang vor dem rein taktischen verständigungsbasierten Geständnis erfährt. Allheilmittel ist dies aber sicher nicht. -- Daher wurde in ausführlichen Rechtsvergleichen mit dem Strafprozessrecht in Österreich, der Schweiz (abgekürztes Verfahren) und Luxemburg (jugement sur accord) nach prozessökonomischen Alternativen gesucht. Eine solche findet sich bereits im bestehenden deutschen Verfahrensrecht, namentlich in den Opportunitätsvorschriften der §§ 154, 154a StPO. Diese geltende Gesetzeslage ist ausreichend, um auch den aus Großverfahren resultierenden Problemen begegnen zu können. / »Trial-Efficient Alternatives to the Plea Bargaining in Germany« -- The plea bargaining in Germany (negotiated agreement) is almost never trial-efficient. Although the negotiated tactical confession helps to reduce the amount of proof needed, there are too many duties alongside every plea bargaining. Only the remorseful confession is trial-efficient. From the plea bargaining in other countries (Austria, Switzerland and Luxembourg) we learn that the more trial-efficient alternative is the dispense of insignificant penalties. AB Die Arbeit beleuchtet die Verständigung im Strafverfahren nach dem Grundsatzurteil des BVerfG. Die Regelungen zur Verständigung werden in der Praxis noch immer defizitär angewandt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Verständigung zumeist nicht prozessökonomisch ist, da die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten den zeitlichen Vorteil des verständigungsbasierten Geständnisses aufheben. Zwar kann die Problematik bereits dadurch entschärft werden, dass ein ernsthaft reuiges Geständnis den entscheidenden Vorrang vor dem rein taktischen verständigungsbasierten Geständnis erfährt. Allheilmittel ist dies aber sicher nicht. -- Daher wurde in ausführlichen Rechtsvergleichen mit dem Strafprozessrecht in Österreich, der Schweiz (abgekürztes Verfahren) und Luxemburg (jugement sur accord) nach prozessökonomischen Alternativen gesucht. Eine solche findet sich bereits im bestehenden deutschen Verfahrensrecht, namentlich in den Opportunitätsvorschriften der §§ 154, 154a StPO. Diese geltende Gesetzeslage ist ausreichend, um auch den aus Großverfahren resultierenden Problemen begegnen zu können. / >>Trial-Efficient Alternatives to the Plea Bargaining in Germany<< -- The plea bargaining in Germany (negotiated agreement) is almost never trial-efficient. Although the negotiated tactical confession helps to reduce the amount of proof needed, there are too many duties alongside every plea bargaining. Only the remorseful confession is trial-efficient. From the plea bargaining in other countries (Austria, Switzerland and Luxembourg) we learn that the more trial-efficient alternative is the dispense of insignificant penalties. NO Gesehen am 28.02.2019 SN 9783428556809 SN 9783428156801 K1 Teileinstellung : Beschränkung der Verfolgung : Verfolgungsbeschränkung K1 Geständnis K1 Prozessökonomie K1 Verständigung K1 Hochschulschrift K1 Deutschland : Strafverfahren : Verständigung : Prozessökonomie : Einstellung : Prozessrecht K1 eBook-Duncker-und-Humblot-NBE-eBook-Collection-2018 DO 10.3790/978-3-428-55680-9