RT Book T1 Die Unterscheidung von vorsatzausschließendem und nichtvorsatzausschließendem Irrtum T2 Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien JF Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien A1 Kuhlen, Lothar 1950- LA German PP Frankfurt am Main u.a. PB Lang YR 1987 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/024105600 AB Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsächlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als überwunden. Diese Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit anders verhält und dass sich auch die Irrtumsunterscheidung des Reichsgerichts präzise und sachadäquat rekonstruieren lässt. NO Literaturverz. S. 569 - 597 CN 345.43/04 344.3054 SN 3820498311 K1 Hochschulschrift K1 Irrtum : Strafrecht K1 Vorsatz K1 Unrechtsbewußtsein